Anforderung von Unterlagen von Finanzamt

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine bescheidene Frage. Das Finanzamt benötigt von uns zur abschließenden Prüfung der Gemeinnützigkeitsanträge von Vereinen die alte Satzung, die neue Satzung und die Protokolle über die entsprechenden Beschlüsse.
    Ich bin der Meinung, dass die Vorlage von Unterlagen zur Beantragung der Gemeinnützigkeit der Vereine den Vereinen selbst obliegt und die Prüfung duch das Finanzamt sich auch nur darauf beschränkt.
    Die Anfragen des Finanzamtes nehmen bei uns Überhand, weil in sehr vielen Fällen die Gemeinnützigkeit beantragt wird.
    In den Kommentaren habe ich nichts gefunden. Wie ist Eure Meinung? Herzlichen Dank!

  • Der Verein möchte etwas- er muss die Voraussetzungen darlegen.

    Ein Auskunftsrecht des Finanzamtes sehe ich hier nicht. Hier kann ggf. der Verein selbst um Abschriften aus den Akten bitten, dann ist dies aber mit den entsprechenden Kosten verbunden.

    Bei Erbscheinsanträgen muss auch der Antragsteller die Sterbeurkunde beibringen, diese ggf. kostenpflichtig beim Standesamt besorgen und bekommt die nicht umsonst durchs Nachlassgericht angefordert - ich denke dies ist vergleichbar.

  • Wenn das Finanzamt um Übersendung der Unterlagen ersucht / bittet, dann müsst ihr der Bitte / dem Ersuchen auch entsprechen.
    Man könnte aber natürlich mit dem Finanzamt telefonieren, dass sie sich künftig die Unterlagen vom Antragsteller vorlegen lassen.
    Schneller und mit weniger Aufwand für das Finanzamt ist aber wohl der Weg übers Registergericht.

  • Bei uns werden solche Unterlagen ebenfalls direkt vom Verein angefordert bzw. vorgelegt. Kann natürlich dauern, wenn Vereine beim FA genauso viel Zeit benötigen wie beim Registergericht, um Fragen zu beantworten und Unterlagen vorzulegen.
    Eine Absprache mit dem FA für die künftige Handhabung wäre wohl sinnvoll.

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