Guten Morgen,
es ist wahrscheinlich eine sehr banale Frage, aber sie ist für den KFA den ich gerade vormir zu liegen habe entscheidend:
Ab wann entsteht für den Beklagtenvertreter die Verfahrensgebühr gem. 3100 VV RVG?
Hintergrund der Frage ist, dass im Streitwertbeschluss verschiedene Streitwerte zu für unterschiedliche Zeiträume festgesetzt wurden. Der Beklagtenvertreter würde aber keine Gebühr nach dem ursprünglichen Wert erhalten, sonder nach einem der verminderten m.M.n., da er sich erst zum Datum X bei Gericht gemeldet hat.
Ausserdem sind RAe bei Ihren KFA's doch auch größtenteils an die Streitwertbeschlüsse des Gerichts gebunden, oder?