Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid als Vollstreckungserinnerung auslegen

  • Hallo ihr Lieben :)
    Es wurde ein PFÜB erlassen, die Schulderin hat nun Einspruch gegen den VB vom xy eingelegt. Das Datum des VB entspricht nicht dem Datum des VB, aufgrund dessen der PFÜB erlassen wurde. Würdet ihr der Schulderin mitteilen, dass der Einspruch beim Erlassgericht des VB einzulegen ist oder kann/Sollte/muss man das SChreiben bereits als Erinnerung gegen den PFÜB auslegen? Gut möglich, dass das Zustelldatum des PFÜBs bei ihr mit dem Datum des VB, gegen den sie sich richtet, übereinstimmt und sie daher das Datum gewählt hat, weil sie den PFÜB meint. Der VB war vom Oktober, sie legt Einspruch gegen VB vom Januar ein. Der PFÜB ist im Januar erlassen worden, also gut möglich, dass sie den meint, wenn er ihr im Januar zugegangen ist.

    LG :)

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