Habe ich vielleicht irgendwas verpasst?
Ich wurde jetzt bei Beantragung eines PfÜb doch tatsächlich mit Verfügung danach gefragt, ob der Gläubiger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist oder nicht. Ein weiteres mal wurde ein Antrag insoweit gar direkt durch Beschluss teilzurückgewiesen
Gibt's da was neues