Angabe ob formlose oder förmliche Zustellung fehlt

  • Mir liegt ein Zustellungsersuchen aus der Türkei vor. Es sind keine Angaben zur Art der Zustellung gemacht. Nach § 111 ZRHO scheint ja auf jeden Fall ein Antrag vorliegen zu müssen. Kann ich trotzdem gegen ZU zustellen? Oder soll ich zunächst die formlose Zustellung versuchen? Oder schicke ich das ganze einfach zurück?

  • Ich gehe davon aus, dass du einen HZÜ-Antrag vorliegen hast, in dem die ZU-Alternative a) zumindest nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Dann kannst du sofort förmlich zustellen, vgl. § 111 Abs. 2 S. 4 ZRHO!

  • Also wenn nichts angegeben ist (bei Zustellungen nach dem HZÜ) immer normale ZU durch die Post? Ich war davon ausgegangen, dass immer eine Angabe zu a) oder b) und/ oder c) erfolgen muss und ich dann entsprechend zustelle. Für mich ist der § 111 ZRHO da nicht so eindeutig:oops:...

  • Ich würde den Antrag als Antrag auf förmliche Zustellung (§§ 116 ZHO, 166 -182 ZPO) oder hilfsweise auf formlose Zustellung (§ 113 ZRHO) auslegen.
    Eine förmliche Zustellung mit PostZU ist nur zulässig, falls den zuzustellenden Schriftstücken eine Übersetzung in deutscher Sprache beigefügt ist,§§ 14, 115 I ZRHO, Länderteil der ZRHO) .

    Bei einer fomlosen Zustellung kann der Zustellungsempfänger die Annahme grundlos verweigern, auch wenn Übersetzungen beigefügt sind, § 113 III ZRHO.

    Einmal editiert, zuletzt von rolli (6. Februar 2020 um 09:28)

  • Ich würde den Antrag als Antrag auf förmliche Zustellung (§§ 116 ZHO, 166 -182 ZPO) oder hilfsweise auf formlose Zustellung (§ 113 ZRHO) auslegen.
    Eine förmliche Zustellung mit PostZU ist nur zulässig, falls den zuzustellenden Schriftstücken eine Übersetzung in deutscher Sprache beigefügt ist,§§ 14, 115 I ZRHO, Länderteil der ZRHO) .

    Bei einer fomlosen Zustellung kann der Zustellungsempfänger die Annahme grundlos verweigern, auch wenn Übersetzungen beigefügt sind, § 113 III ZRHO.


    Es sind nur deutsche Übersetzungen der Klage etc. beigefügt. Nur die Belehrung des Richters ist zweisprachig.:gruebel: Hatte ich auch noch nicht so.

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