Für was entscheiden? (Justizsekretär/Rechtspflege/Jura)

  • Während man Rechtspflege studiert, erhält man Anwärterbezüge. Im Gegenzug muss man sich verpflichten, für das Land, das einem das duale Studium finanziert hat, ein paar Jahre tätig zu sein. Bei mir waren es 5 Jahre. (Das ist allerdings lange her. Der Zeitraum könnte sich geändert haben. Hängt eventuell auch vom Bundesland ab.) Daher mein Rat: Wenn Du eigentlich das Jura-Studium an der Universität beenden möchtest, dann konzentriere Dich darauf. Das Studium der Rechtspflege hält Dich nicht nur zeitlich auf. Du belastest Dich ggfs. auch mit Forderungen, die Deine Wahlmöglichkeiten nach erfolgreich abgeschlossenem Jura-Studium einschränken könnten.

  • Wenn du aktuell an einer Uni Jura studierst, solltest du Justizsekretärin (bzw. richtig: Justizfachwirtin) streichen, damit wirst du nicht glücklich. Zwischen der Tätigkeit (und Verantwortung) als Richterin und Justizsekretärin liegen Welten. Als Rechtspflegerin bist du irgendwo - eher näher am Richter - mittendrin.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Angerechnet wird m.E. nix.

    Eine Teilzeitbeschäftigung oder Studium während der Freizeit ist möglich.

    Naja, als Rechtspfleger ist die Bezahlung schon besser. Daher: Rechtspfleger und wenn du dann noch nicht genug hast: Nach Feierabend weitermachen.

  • Wenn der Hauptgrund für mittleren Dienst Gerichtsvollzieher sein sollte, mit den Aufgaben kann (soweit ich das im Kopf habe) auch ein Rechtspfleger betraut werden. Ich kenne auch einige die vorher Rechtspfleger waren. Inwieweit von der Option in den einzelnen Bundesländern aktuell Gebrauch gemacht wird, kann ich allerdings nicht sagen.


  • Fakt ist aber auch, dass ich die 1. juristische Prüfung versuchen will.
    [...]
    Egal welcher Beruf bei der Justiz: Es erfordert Gewissenhaftigkeit. Ein genaues Lernen ist deshalb Voraussetzung. Das erklärt dann auch, warum die Anforderungen bei den Examen hoch gestellt werden müssen.

    Ich schließe mich SiGI an: Nachdem dein Studium für dich wichtig ist und du dir das Ziel gesetzt hast, die erste jur. Prüfung zu bestehen, würde ich dem Studium Priorität einräumen. Sicherlich gibt es auch bei guter Vorbereitung keine Garantie für ein Prädikatsexamen, aber nachdem du sehr zielstrebig zu sein scheinst, würde ich nicht schon vorsichtshalber den "Umweg" über den Rechtspfleger einschlagen.
    Ein Jurastudium nach dem Rechtspflegestudium ist möglich, auch in Teilzeit. Aber: man sollte den Zeitaufwand und die Doppelbelastung durch Beruf und Studium nicht unterschätzen.

    Die Justizsekretärin würde ich ebenfalls nicht in Betracht ziehen. Wenn du lieber Entscheidungen treffen möchtest, als Verfügungen auszuführen, ist das nicht die richtige Wahl.

    Für mich klingt deine Schilderung auch eher so, als läge das Problem nicht so sehr im fachlichen, sondern im mitmenschlichen Bereich. Und da muss man ganz klar sagen: Das Studium ist nach einigen Jahren vorbei und mit den meisten Mitstudierenden wirst du später vermutlich nichts mehr zu tun haben. Entscheidend ist, dass dir das Berufsleben zusagt und du dich z.B. mit einer Tätigkeit als Richterin, Staatsanwältin, Rechtsanwältin etc. anfreunden kannst. Und leider wird es höchstwahrscheinlich auch im Berufsleben nicht immer nur nette Kolleginnen und Kollegen geben. Ich würde aber die Entscheidung pro/contra Jura nicht von dem Verhalten deiner Mitstudierenden abhängig machen. Im Übrigen ist Konkurrenzdruck/ auch an den FHs nicht ausgeschlossen.

    Mein Fazit wäre: bleib deinem Studium treu. Solltest du nach dem 1. Examen feststellen, dass es doch nicht passt oder nicht für die gewünschte Position reicht, besteht immer noch die Möglichkeit, sich anders zu orientieren.

  • Während man Rechtspflege studiert, erhält man Anwärterbezüge. Im Gegenzug muss man sich verpflichten, für das Land, das einem das duale Studium finanziert hat, ein paar Jahre tätig zu sein. Bei mir waren es 5 Jahre. (Das ist allerdings lange her. Der Zeitraum könnte sich geändert haben. Hängt eventuell auch vom Bundesland ab.) Daher mein Rat: Wenn Du eigentlich das Jura-Studium an der Universität beenden möchtest, dann konzentriere Dich darauf. Das Studium der Rechtspflege hält Dich nicht nur zeitlich auf. Du belastest Dich ggfs. auch mit Forderungen, die Deine Wahlmöglichkeiten nach erfolgreich abgeschlossenem Jura-Studium einschränken könnten.

    Danke für deine Antwort Siggi.
    Es spricht viel dafür nicht einfach so den Rechtspflegeplatz "sausen" zu lassen.
    Bei würden es auch 5 Jahre Dienstverpflichtung sein. Das stellt, wenn es auch Teilzeit möglich ist für mich kein Problem dar, zumal ich eine Berufsmotivation habe.

    Zeitlich ja - aber da ich optimal für das Examen später vorbereitet sein will, ist es dennoch gut.


    Was für Forderungen zum Beispiel ?
    Liebe Grüße

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