Mit Schreiben vom 1.1. wurde Klage über 1000 € erhoben, mit Schreiben vom 1.2. wurde die Klage um 500 € erweitert. Der Richter hat am 1.3. bekanntgegeben, dass er beabsichtigt, den Streitwert ab 1.1. mit 1000 € und ab 1.2. mit 1.500 € festzusetzen.
Mit Streitwertbeschluss vom 1.8. hat er einen Streitwert von 1.000 € festgesetzt.
Die Prozessbevollmächtigte hat danach einen Antrag nach § 11 RVG auf der Basisvon 1.500 € gestellt.
Bin ich bei der Gebührenfestsetzung nach § 11 RVG an den Streitwertbeschluss in Höhe von 1.000 € gebunden oder kann dieser geändert werden. Letzteres m.E. durch den Richter?
Bindung an Streitwertbeschluss
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Ist das eine Hausaufgabe oder sowas?
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nein, aber die Daten sind vereinfacht, weil ich die Akte gerade nicht vorliegen habe.
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Maßgeblich ist, was festgesetzt wurde, nicht was beabsichtigt war. Mag der Anwalt eine Änderung des Streitwertbeschlusses herbeiführen.
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so eine Akte hatte ich vor kurzem auch: da hat sich einer der RAe im KF-Verfahren schlichtweg nicht an den Streiwertbeschluss gehalten, sich gegen diesen aber auch nicht zur Wehr gesetzt. Nun hab ich halt nach dem Streitwertbeschluss seine Mehrkosten abgesetzt. Mal gucken ob und was da noch kommt
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Maßgeblich ist, was festgesetzt wurde, nicht was beabsichtigt war. Mag der Anwalt eine Änderung des Streitwertbeschlusses herbeiführen.
so isses...
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Danke an Alle
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