schlechte Noten des Mündels

  • Wenn aus dem Vormundschaftsbericht ersichtlich ist, dass das Mündel sehr schlechte Schulnoten hat, fragt ihr da nach oder unterliegt das nicht unserer Prüfungspflicht, da was zu veranlassen? LG :)

  • Die Frage ist ein Witz, oder?

    Warum?

    Wenn bei den Schulnoten ein "Einbruch" im Vergleich zum Vorjahr festzustellen ist und/oder sich aus dem Zeugnis viele unentschuldigte Fehlstunden ergeben, erwarte ich vom Vormund schon ein paar Worte dazu, schließlich ist ER für die entsprechenden Aufgabenkreise zuständig und ICH dafür, seine Tätigkeit zu beaufsichtigen (§ 1837 Abs. 2 BGB). Oftmals befinden sich dann nämlich auch noch weitergehende Probleme in der Pipeline...

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Die Frage ist ein Witz, oder?


    Was findest du so lustig daran? :gruebel:

    Natürlich kann man beim Vormund zu schlechten Noten nachfragen, um zu erfahren, welche Gegenmaßnahmen ggf. ergriffen wurden (z. B. Nachhilfeunterricht). Wenn da nichts Sinnvolles kommt (also der Eindruck entsteht, dass es den Vormund nicht weiter kümmert), könnte das beim ehrenamtlichen oder berufsmäßig bestellten Vormund schon Zweifel an dessen Geeignetheit begründen.

  • Die Frage ist ein Witz, oder?

    Warum? Wenn bei den Schulnoten ein "Einbruch" im Vergleich zum Vorjahr festzustellen ist und/oder sich aus dem Zeugnis viele unentschuldigte Fehlstunden ergeben, erwarte ich vom Vormund schon ein paar Worte dazu, schließlich ist ER für die entsprechenden Aufgabenkreise zuständig und ICH dafür, seine Tätigkeit zu beaufsichtigen (§ 1837 Abs. 2 BGB). Oftmals befinden sich dann nämlich auch noch weitergehende Probleme in der Pipeline...

    vorher gabs keine zeugnisse

  • Die Frage ist ein Witz, oder?


    Was findest du so lustig daran? :gruebel:

    Natürlich kann man beim Vormund zu schlechten Noten nachfragen, um zu erfahren, welche Gegenmaßnahmen ggf. ergriffen wurden (z. B. Nachhilfeunterricht). Wenn da nichts Sinnvolles kommt (also der Eindruck entsteht, dass es den Vormund nicht weiter kümmert), könnte das beim ehrenamtlichen oder berufsmäßig bestellten Vormund schon Zweifel an dessen Geeignetheit begründen.

    Danke dir :)

  • Die Frage ist ein Witz, oder?

    Warum? Wenn bei den Schulnoten ein "Einbruch" im Vergleich zum Vorjahr festzustellen ist und/oder sich aus dem Zeugnis viele unentschuldigte Fehlstunden ergeben, erwarte ich vom Vormund schon ein paar Worte dazu, schließlich ist ER für die entsprechenden Aufgabenkreise zuständig und ICH dafür, seine Tätigkeit zu beaufsichtigen (§ 1837 Abs. 2 BGB). Oftmals befinden sich dann nämlich auch noch weitergehende Probleme in der Pipeline...

    vorher gabs keine zeugnisse

    Zumindest kann man den Vormund auffordern, mal ergänzend vorzutragen.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Sollte der Vormund sich inhaltlich in seinem Bericht zu diesem Thema nicht äußern, kann man ihn durchaus fragen, ob aus seiner Sicht etwas zu veranlassen ist. Allerdings wäre das üblicherweise Aufgabe des Familienrichters, der den Bericht (wenn er ihn denn kennt) zum Anlass für eine Prüfung nehmen könnte, ob die bisherigen gerichtlichen Maßnahmen ausreichen. Leider gehört es nicht zum Standard der für die Überprüfung nach § 1696 BGB zuständigen Richter, die Vormundschaftsakte beizuziehen. Vor allem, wenn die örtlichen Zuständigkeiten auseinanderfallen, wird es schwer.

  • Allerdings wäre das üblicherweise Aufgabe des Familienrichters, der den Bericht (wenn er ihn denn kennt) zum Anlass für eine Prüfung nehmen könnte, ob die bisherigen gerichtlichen Maßnahmen ausreichen.

    Nein, jedenfalls nicht vorrangig, siehe § 1837 BGB. Und der Rechtspfleger wäre auch für die Entlassung und Neubestellung zuständig, wenn sich der bisherige Vormund als ungeeignet herausstellt.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Allerdings wäre das üblicherweise Aufgabe des Familienrichters, der den Bericht (wenn er ihn denn kennt) zum Anlass für eine Prüfung nehmen könnte, ob die bisherigen gerichtlichen Maßnahmen ausreichen.

    Nein, jedenfalls nicht vorrangig, siehe § 1837 BGB. Und der Rechtspfleger wäre auch für die Entlassung und Neubestellung zuständig, wenn sich der bisherige Vormund als ungeeignet herausstellt.

    :daumenrau


  • Denkt man wirklich darüber nach, ob es wohl an der Eignung des Vormunds liegt, wenn sein Mündel schlechte Noten hat?

    Nö denkt man nicht.
    Man denkt aber an eine fehlende Eignung , wenn der Vormund keine Gegenmaßnahmen wie Nachhilfeunterricht etc. ergriffen hat.
    Zu meinen Zeiten beim Familiengericht habe ich bei Jahresberichten insoweit immer nachgehakt.

  • Wenn wir mal ehrlich sind, haben wir eigentlich fast nur Kinder unter Vormundschaft, bei denen den Eltern das Sorgerecht entzogen wurden. Das hatte meistens einen guten Grund.

    Sicher gibt es auch einige Mündel, die aus geordneten Familienverhältnissen stammen und bei denen z.B. die Eltern gemeinsam einen schweren Unfall hatten, diese Kinder sind aber zumindest bei mir "Exoten".

    Ich bin mit euch einer Meinung, dass der Vormund im Jahresbericht (neben vielem anderen) auch Auskunft zu den schulischen Leistungen erteilen muss. Oft muss ich lesen, dass die Ergebnisse durchwachsen sind.
    Die vielfältigen Probleme in der Familie, die zum Entzug der elterlichen Sorge geführt haben (z.B. Verhaltensauffälligkeiten wegen Vernachlässigung durch die Eltern), verschwinden sicher nicht über Nacht.

    Daher kann man vom Vormund ein schlüssiges Konzept verlangen, wie er die Probleme angehen will (oft eine geeignete Therapie um das erlebte aufzuarbeiten, in manchen Fällen auch mal Nachhilfe), mehr aber auch nicht.

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