Waisenrente durch Vormund vereinnahmt

  • Hallo ihr Lieben,

    ich habe hier eine Vormundschaft da gibt es zwei Vormünder für die Personensorge bei welchen das Mündel auch lebt und ein Vormund für die Vermögenssorge.
    Erst nach längerer Zeit teilte die Vormünderin der VS mit, dass das Kind Vollwaisenrente bezieht und die Vormünder der Personensorge dieses Geld überwiesen bekommen und zur Lebensunterhaltung des Mündels verwenden.
    Das Mündel ist auch abgesehen von der Waisenrente sehr vermögend.

    Findet ihr das inOrdnung oder meint ihr, dass die Waisenrente zwingen Einkommen des Mündels bleiben soll und auch auf dessen Konto fließen sollte.

  • Erst mal frage ich mich, wieso ein Mündel drei Vormünder hat. :gruebel: Schon zwei gibt es nur in Ausnahmefällen.
    Und das Problem mit der Waisenrente ist meiner Ansicht nach keines. Normalerweise finanzieren die Eltern den Lebensunterhalt des Kindes. Sind diese nicht mehr da und bekommt das Kind dafür Waisenrente, ist diese dafür da, den Lebensunterhalt des Kindes zu finanzieren. Das Kind lebt bei den "Pflegeeltern". Diese sind aber dem Kind nicht zum Unterhalt verpflichtet. Von irgendwas müssen sie ja Essen, Kleidung, Miete und sonstige Ausgaben bezahlen. Ich hätte kein Problem, wenn sie dafür die Waisenrente verwenden. Du kannst die Höhe der Rente ja mal mit den monatlichen Ausgaben vergleichen. Aber ich denke, die Ausgaben sind höher.

  • Erst mal frage ich mich, wieso ein Mündel drei Vormünder hat. :gruebel: Schon zwei gibt es nur in Ausnahmefällen.
    Und das Problem mit der Waisenrente ist meiner Ansicht nach keines. Normalerweise finanzieren die Eltern den Lebensunterhalt des Kindes. Sind diese nicht mehr da und bekommt das Kind dafür Waisenrente, ist diese dafür da, den Lebensunterhalt des Kindes zu finanzieren. Das Kind lebt bei den "Pflegeeltern". Diese sind aber dem Kind nicht zum Unterhalt verpflichtet. Von irgendwas müssen sie ja Essen, Kleidung, Miete und sonstige Ausgaben bezahlen. Ich hätte kein Problem, wenn sie dafür die Waisenrente verwenden. Du kannst die Höhe der Rente ja mal mit den monatlichen Ausgaben vergleichen. Aber ich denke, die Ausgaben sind höher.

    :daumenrau

    Rechtlich sauberer wäre natürlich - wie bei Betreuten im Haushalt des Betreuers - die Überweisung der Waisenrente durch die Rentenversicherung auf ein Konto des Kindes. Für den Lebensunterhalt könnte man dann einen Dauerauftrag über Betrag X, der monatlich auf das Konto der Pflegeeltern geht, einrichten. (Oder gar eine richtige Vereinbarung abschließen.)

    Hinsichtlich der hohen Anzahl von drei Vormündern wird es wohl daran liegen, dass sich die Pflegeeltern die Vermögenssorge nicht zugetraut haben oder diese insoweit nicht geeignet erscheinen.

  • Eine Hinterbliebenenrente hat eine unterhaltsersetzende Wirkung. Sie hat deshalb mit dem Vermögen und seiner Verwaltung nichts zu tun. Lediglich die Kontoeröffnung ist AUfgabe des Vermögenspflegers.

    Wenn der betreuende Vormund kein Pflegegeld bekommt, ist das eindeutig gesetzeswidrig - es sei denn der Vormund stellt den Differenzbetrag zwischen Rente+Kindergeld+Vermögensertrag und Unterhaltsbedarf aus seinem eigenen Einkommen sicher. Andernfalls müsste der Vormund beim Jugendamt Hilfe zur Erziehung beantragen. Es findet kein Rückgriff auf das Vermögen des Kindes statt.

    Sollten die Einnahmen des Kindes beträchtlich sein, stellt sich die Frage einer Maßzahl für den Unterhaltsbedarf. Der berechnet sich nach dem doppelten Bedarfssatz der jeweiligen Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle.

  • Eine Hinterbliebenenrente hat eine unterhaltsersetzende Wirkung. Sie hat deshalb mit dem Vermögen und seiner Verwaltung nichts zu tun. Lediglich die Kontoeröffnung ist AUfgabe des Vermögenspflegers.

    ....


    :gruebel: Aha. Und wer muss dann gegenüber dem FamG Rechenschaft ablegen, damit dieses prüfen kann, ob die Hinterbliebenenrente überhaupt zu Gunsten der Waise eingesetzt wurde? :gruebel:

  • Hallo Frog,
    Bei Aufnahme in eine Haushaltsgemeinschaft und Wirtschaften aus einem Topf entzieht sich die Verwendung der Gelder aus dem Topf der gerichtlichen und behördlichen Kontrolle.

    Bei zahlenden Elternteilen war das jahrelang eine Dauerdiskussion: Ich zahle 250€ im Monat, aber für das Baby wird kein Geld ausgegeben. Irgendwann hat der BGH die Pauschalierung der Unterhaltsbeträge für rechtens gehalten. Da ich keinen Unterhalt mehr mache, habe ich die Herleitung nicht mehr parat.

    Wie in dem Ausgangspost beschrieben, besteht erst dann ein Nachweisproblem, wenn man die Kosten für den Lebensunterhalt mit mehr als dem Doppelten des jeweiligen Betrags nach Düsseldorfer Tabelle ansetzen will.

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