§ 726 ZPO Nachweis bei Wiederauflebensklausel

  • Hallo liebe Kollegen,

    mir liegt ein Antrag auf Erteilung einer qualifizierten Klausel vor, Titel ist ein Vergleich mit einer Wiederauflebensklausel. den Nachweis des Verzuges muss in diesem Fall ja der Gläubiger vorbringen. Als Nachweis sind Urkunden zum Verzugseintritt in öffentlich oder öffentlich beglaubigter Form erforderlich.

    Der Gläubiger legt mir nun eine beglaubigte Forderungsaufstellung vor sowie anwaltliche Aufforderungsschreiben, in denen der Schuldner zur weiteren Zahlung aufgefordert worden ist.

    Ich tue mich grad etwas schwer mit der Vorlage der Nachweise in der geforderten Form. Wie können denn die Nachweise des Gläubigers aussehen. um den Verzugseintritt nachzuweisen? Reichen die mir vorgelegten Nachweise aus? Ich komme aus dem Grundbuch und das ist immer noch im Hinterkopf :D.

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

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