Wollte mich mal vergewissern, da die Sache doch etwas exotisch ist:
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit eines handschriftlichen Testaments. Anstatt hier den Weg über einen Erbschein zugehen, wurde gleich Feststellungsklage erhoben. Es erging dann auch ein rechtskräftiges Feststellungsurteil (gegenüber den anderen "Erbanwärtern"), dass A Erbe ist. Dieser beantragt nun die Grundbuchberichtigung unter Vorlage des Urteils.
Nach Bauer/Schaub RZ 55 zu § 35 GBO bzw. Wilsch BeckOk RZ 24 zu § 35 GBO kann der Nachweis der Erbfolge ausschließlich durch Erbschein (NLZ) oder notarielle Vfg.v.T.w. geführt werden. Ein Urteil reicht dafür nicht. Übersehe ich da was oder muss ich nun tatsächlich noch einen Erbschein verlangen? Das Nachlassgericht ist ja auch an das Urteil gebunden und kann gar nicht anders entscheiden...
Kennt noch wer weitere Entscheidungen oder Fundstellen?
Vorab schon einmal Danke.