Hallo zusammen,
ich habe hier folgenden Fall:
Die Schuldnerberatung stellt für den Schuldner Antrag auf Kontofreigabe bei einem P-Konto.
Der Schuldner hat einen Freibetrag von 2.116,40 Euro auf seinem P-Konto. Im November hat er 3.063,03 Euro Gehalt bekommen.
Das Gehalt des Schuldners wird bereits von einem anderen Gläubiger gepfändet.
Nun trägt die Schuldnerberatung vor, dass hier eine Doppelpfändung vorliegt, da bereits das Gehalt um den pfändbaren Anteil des Einkommens gepfändet wird und zusätzlich noch die Kontopfändung betrieben wird. Das bereits gepfändete Gehalt eröffne keine neue Pfändungsbasis, da es bereits vom Arbeitgeber um den pfändbaren Betrag gekürzt wurde...
Wie seht Ihr das?