Hallo,
die Restschuldbefreiung wurde abgelehnt. Die Akte liegt beim Landgericht zur Entscheidung über die Beschwerde gegen die Ablehnung.
Beratungshilfe wurde für die Ablehnung der Restschuldbefreiung beantragt.
Da bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, kann ich doch keine Beratungshilfe gewähren.
Gibt es Ausnahmen für das Restschuldbefreiungsverfahren? PKH kann ja auch nicht beantragt werden.