Hallo,
es soll folgendes Wohnungsrecht eingetragen werden: ein lebenslängliches Wohnungsrecht nach § 1093 BGB am gesamten Gebäude. Das Wohnungsrecht umfasst die Mitbenutzung der Freiflächen des Grundstücks neben dem Eigentümer.
Das ist ja so auch in § 1093 Abs. 3 BGB geregelt. Jedoch ist da von der Nutzung eines Teils des Gebäudes die Rede und nicht des gesamten Gebäudes.
Meiner Meinung nach ist das so nicht eintragungsfähig.
Wie seht ihr das?