Liebe Forenmitglieder,
ich weiß nicht, ob das Forum "Verwaltung" die richtige Anlaufstelle für meine Frage ist; ich versuche es aber trotzdem mal so.
Meine Frage adressiert sich insbesondere an die in Bayern tätigen hauptamtlichen Lehrkräfte, insbesondere an die, die an der Bayerischen Justizakademie tätig sind oder entsprechende Kenntnisse insoweit haben.
In Sachsen gilt für die Lehrkräfte an den für die Ausbildung des mittleren und gehobenen Dienstes eingerichteten Ausbildungseinrichtungen jeweils eine Verwaltungsvorschrift, nach der die persönliche Lehrverpflichtung der dort tätigen hauptamtlichen Lehrkräfte geregelt ist. Jene Verwaltungsvorschriften haben im Kern die Aussage gemeinsam, dass jeweils ein jährliches Deputat festgesetzt wird, das die Lehrkraft durch Unterricht, Klausuren usw. erfüllen muss. Während der Zeit, in die keine Vorlesungen fallen, besteht für die Lehrkräfte keine Anwesenheitspflicht. Durch das Deputat wird die Arbeitszeit der Lehrkräfte abgegolten; eine 40-Stunden-Woche wie bei "normalen" Beamten gibt es nicht.
Meine Frage ist nun: Wie ist das in Bayern? Mir wurde zugetragen (es wurde behauptet), dass die an der Bayerischen Justizakademie in Pegnitz tätigen Lehrkräfte früher mal ein Deputat hatten. Weil jenes aber nicht handhabbar gewesen war, habe man sich dazu entschlossen, zur normalen Arbeitszeit zurückzukehren. Ein meiner Meinung nach nicht unbedenklicher Rückschritt.
Es wäre mir lieb, wenn mir jemand, der sich mit der Sache auskennt, helfen könnte.
Habt herzlichen Dank für Eure Unterstützung!
Liebe Grüße aus Sachsen, Olaf