Anmeldung Anteilsübertragung nach Tod Kommanditist

  • Das Thema Registersachen ist für mich ja bekanntlich vollkommen neu; eine Fallkonstellation würde mich aber mal interessieren:

    Wenn ein Kommanditist einer GmbH & Co. KG verstirbt, seine Frau Alleinerbin ist, das Erbe aber mit einem Vermächtnis belastet dahingehend belastet ist, dass ein Dritter den Anteil erwirbt, muss ja eigentlich in folgender Reihenfolge angemeldet werden:

    1. Tod des Kommanditisten 2. Anteilsübergang auf Frau als Erbin und 3. Vermächtnisweise Anteilsübertragung auf Dritten.

    Wäre es für euch in der Praxis aber auch möglich, Schritt 2, die Eintragung der Erbin zu „überspringen“ und direkt den Vermächtnisnehmer als neuen Anteilsinhaber einzutragen?

    Habe hierzu bisweilen nirgends etwas finden können:oops:

  • Ein ausgesetztes Vermächtnis muss man nicht annehmen. Es gibt unterschiedliche Verjährungsfristen. Bei Gesellschaftsanteilen dürfte die Verjährungsfrist 3 Jahre betragen. Es macht also keinen Sinn, einen vermeibntlichen Vermächtnisnehmer einzutragen, wenn der keine Anstalten macht, das Vermächtnis auch anzunehmen. Die Erfüllung eines Vermächtnisses bedarf der Schriftform zwischen Alleinerbin und Vermächtnisnehmer.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • Die Erfüllung eines Vermächtnisses bedarf der Schriftform zwischen Alleinerbin und Vermächtnisnehmer.


    Das stimmt nicht. Die Erfüllung eines Vermächtnisses unterliegt keinen anderen Formvorschriften als die Erfüllung von Ansprüchen aus anderen Rechtsgründen - Grundstücke muss man auflassen, GmbH-Anteile zu notarieller Urkunde übertragen, aber: in der Regel gibt es also gar keine Fomvorschriften.

    Hier reichen also Anmeldung durch Erbe, phG und alle Kommanditisten aus. Anzumelden ist die Gesamtrechtsnachfolge auf die Erbin wegen Versterbens des früheren Kommanditisten und die Sonderrechtsnachfolge auf den Vermächtnisnehmer.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Die Reihenfolge ist einzuhalten. Also erst Erbin im Wege der Gesamtrechtsnachfolge und dann Vermächtnisnehmer im Wege der Sonderrechtsnachfolge eintragen. Steht auch irgendwo im HRP. Randnummer habe ich jetzt leider nicht parat.

  • Die Reihenfolge ist einzuhalten. Also erst Erbin im Wege der Gesamtrechtsnachfolge und dann Vermächtnisnehmer im Wege der Sonderrechtsnachfolge eintragen. Steht auch irgendwo im HRP. Randnummer habe ich jetzt leider nicht parat.

    Das kann alles gleichzeitig angemeldet werden.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!