GmbH: Titelumschreibung nach Freigabe durch Insolvenzverwalter erforderlich?

  • GmbH ist Eigentümer. Insolvenz wird eröffnet, der Insolvenzverwalter gibt das Grundstück frei, Insolvenzvermerk wird im Grundbuch gelöscht.
    Grundschuldgläubiger stellt jetzt Versteigerungsantrag gegen die GmbH. Die GmbH wird wohl im Verfahren durch den Geschäftsführer X vertreten.
    Die erstmalige Zustellung erfolgte nach Freigabe an X persönlich, nicht an die GmbH, vertr. durch X. Dies werde ich beanstanden.

    Die Klausel wurde der Gläubigerin vor Insolvenzeröffnung zur Zwangsvollstreckung gegen die GmbH erteilt.
    Zur Vollstreckung gegen den Insolvenzverwalter hätte sie umgeschrieben werden müssen.
    Muss die Klausel jetzt nach Freigabe durch den Insolvenzverwalter auf die GmbH umgeschrieben (oder neu erteilt) werden?
    Bei einer Abtretung an eine andere Bank und anschließende Rückabtretung könnte m. E. aus der ursprünglichen Klausel nicht mehr vollstreckt werden und ich würde eine neue Klausel verlangen.

  • Ich würde hier keine neue Klausel verlangen, da ja hier die Rechtspersönlichkeit des Schuldners zwischendurch sich nicht geändert hat. Es änderte sich nur was an der Vertretungsberechtigung bzw. an der Verfügungsbefugnis.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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