Ich habe vorliegen ein notarielles Testament mit Anordnung einer Vermögenspflegschaft für dem mdj. Erben. Die Eltern wurden ausdrücklich von der Verwaltung des Nachlasses ausgeschlossen. Die ausgeschlossene Kindesmutter teilt nun mit, dass der benannte Vermögenspfleger bereits verstorben sei.
Im Testament ist kein Ersatz benannt.
Der Pfleger selber unterliegt den Bestimmungen wie ein Vormund, die Aufsicht hat das Vormundschaftsgericht. Soweit habe ich das erlesen.
Wer bestimmt nach welchen Vorschriften einen neuen Vermögenspfleger für den Erben, das NL-Gericht oder das Fam.-Gericht.