Unterhaltsvorschussleistungen liegen über Sockelbetrag

  • Hallo liebe Kollegen,
    ich poste mal auf den Wunsch einer Kollegin folgende Problemstellung:

    Die Schuldnerberatung wird jetzt anscheinend verstärkt Schuldner schicken, die Pfändungen auf einem P-Konto haben. Diese sind alleinstehend mit Kindern. In den P-Kontenbescheinigungen stehen die Freibeträge für d. Schuldner und die Kinder (hier 3 Kinder) und das Kindergeld für die 3 Kids. Die Schuldnerin erhält in dem einen Fall UVG-Leistungen, im anderen Fall Unterhaltszahlungen des Kindesvaters. Durch diese Leistungen werden die Freibeträge aus der P-Konten-Bescheinigung überschritten und es wird daher beantragt, einen erhöhten Freibetrag durch das Vollstreckungsgericht festzustellen gem. § 850k Abs. 4 ZPO. (Keine Lohnpfändungen in beiden Fällen)
    Es ist erstaunlich, dass dieses Problem bisher nicht aufgetreten ist.
    De Facto sind die Unterhaltsleistungen – egal aus welcher Quelle – unseres Erachtens Fremdgeld, da der Anspruch den Kindern zusteht, und damit –wenn man die Rspr. konsequent anwendet ("Fremdgelder jedweder Art auf P-Konto") – nicht geschützt und pfändbar. Bei Unterhalt sehen wir das aber als problematisch an, weil die Kinder nicht in der Lage sind, die Beträge zu separieren, um sie vor einer Pfändung bei der Mutter zu schützen. Um die Gelder vor dem Pfändungszugriff zukünftig zu schützen, hatten wir vorgeschlagen, für die Zukunft hierfür ein separates Konto auf den Namen der Kinder zu eröffnen, aber dies ist nicht einfach möglich wegen gemeinsamer elterlicher Sorge und fehlendem Zusammenarbeiten der Eltern hierfür.

    Wie seht Ihr das?

    "Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen."

    Hier geht Ihre Spende nicht unter. Rette mit, wer kann.

    -Die Seenotretter, DGzRS-

  • Hallo liebe Kollegen,
    ich poste mal auf den Wunsch einer Kollegin folgende Problemstellung:

    Die Schuldnerberatung wird jetzt anscheinend verstärkt Schuldner schicken, die Pfändungen auf einem P-Konto haben. Diese sind alleinstehend mit Kindern. In den P-Kontenbescheinigungen stehen die Freibeträge für d. Schuldner und die Kinder (hier 3 Kinder) und das Kindergeld für die 3 Kids. Die Schuldnerin erhält in dem einen Fall UVG-Leistungen, im anderen Fall Unterhaltszahlungen des Kindesvaters. Durch diese Leistungen werden die Freibeträge aus der P-Konten-Bescheinigung überschritten und es wird daher beantragt, einen erhöhten Freibetrag durch das Vollstreckungsgericht festzustellen gem. § 850k Abs. 4 ZPO. (Keine Lohnpfändungen in beiden Fällen)
    Es ist erstaunlich, dass dieses Problem bisher nicht aufgetreten ist.
    ....

    M. E. ist eher erstaunlich, dass dieses Problem sich überhaupt ergibt. (Aber vielleicht ist das regional auch sehr unterschiedlich.)

    Bei drei Kindern beträgt der monatliche Pfändungsfreibetrag 2.116,40 € zzgl. Kindergeld für die drei Kinder, somit insgesamt 2.806,40 €. Selbst wenn für alle drei Kinder UVG erhalten wird, kommen wir im hiesigen Bereich bei Schuldnern nicht auf monatliche Einkommensbeträge, die die reichlich 2.800,- € überbieten würden.

    Falls doch, könnte man m. E. (hinsichtlich des Arbeitseinkommens) auf die Beträge nach § 850c ZPO erhöhen, aber mehr auch nicht.

  • kann man hieraus vielleicht Honig saugen:
    BGH, Beschluss vom 29. März 2006 - VII ZB 31/05

    Danke, der Beschluss hilft tatsächlich! Danke insoweit auch von der Kollegin.

    Frog:
    Ich war auch erstaunt, aber letzten Endes, die UVG Leistungen von allen Kindern ab 12 Jahren übersteigen bereits den Freibetrag aus der Tabelle.
    Dann wird nämlich 293,- EUR UVG gezahlt, nach der Bescheinigung sind aber (ab dem 2. Kind) nur 247,- EUR frei.

    Bei 2 Kindern also allein schon fast 100 EUR Überschreitung. Und das nur bei UVG. Von gezahltem regulären (Mindest-)Unterhalt mal gar nicht zu sprechen.

    Bleibt mal abzuwarten wie sich das so entwickelt.

    "Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen."

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    -Die Seenotretter, DGzRS-

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