weitere Zustimmung der Betreuerin erforderlich ?

  • Hallo !

    Folgender Fall beschäftigt mich gerade :

    Ein Haus der Betreuten soll verkauft werden.

    Der Kaufvertrag und die Grundschuldbestellungsurkunde wurden bereits beurkundet. Der Verfahrenspfleger hatte vorab sein Einverständnis zu dem Verkauf erklärt.Bei dem Notartermin war die Betreuerin nicht anwesend.

    Die Käufer haben in dem Kaufvertrag als Vertreter ohne Vertretungsmacht gehandelt.Der Kaufvertrag enthält auch eine Finanzierungsvollmacht.

    In der Grundschuldbestellungsurkunde handeln die Käufer als Bevollmächtigte für die Betreute aufgrund der in dem Kaufvertrag enthaltenen Finanzierungsvollmacht.


    Als Anlage befindet sich bei dem Kaufvertrag eine Zustimmung der Betreuerin zu dem Inhalt des Kaufvertrags, welche von einem anderen Notar beglaubigt worden ist.

    Müsste hier von der Betreuerin auch noch die Zustimmung zur Grundschuldbestellungsurkunde erklärt werden ? Oder wird diese aufgrund der im Kaufvertrag enthaltenen Finanzierungsvollmacht nicht benötigt ?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Nein, die Zustimmung zum Kaufvertrag ist ausreichend.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!