Genehmigung bei Veräußerung wesentlichen Vermögens?

  • Folgender Fall:
    Ehefrau des Betroffenen gehört ein Häuschen imAlleineigentum. Die Ehefrau ist jetzt auf Dauer im Heim. Der Betroffene hatbis jetzt in diesem Haus gewohnt und muss jetzt auch in das Altenheim. Einnotarieller Vertrag zum Verkauf des Hauses soll geschlossen werden. Es ist dergemeinsame Wille beider, dass das Haus verkauft wird. Da es sich um den Verkaufwesentlichen Vermögens der Ehefrau handelt ist materiell-rechtlich die Zustimmungdes Betroffenen erforderlich.
    Ist diese Zustimmung nach dem Betreuungsrechtgenehmigungspflichtig? So einen Fall hatte ich bisher noch nicht. Kann mir jemand Tipps geben? In den Kommentierungen zu § 1365 BGB habe ich zwar Hinweise auf z.B. § 1821 BGB gefunden, jedoch passte das nicht auf den Fall.

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