Im Kaufvertrag handelt der Betreuer X für den Eigentümer/Veräußerer. Betreuerausweis liegt vor.
Im Genehmigungsbeschluss des Betreuungsgerichts taucht jetzt noch ein zweiter Betreuer Y für den Eigentümer/Veräußerer auf!?
Der Beschluss lautet: Den Betreuern X und Y wird zum Kaufvertrag...….. die Genehmigung erteilt.
Hätten jetzt beide Betreuer im Kaufvertrag handeln müssen? Oder muss nachgewiesen werden, dass jeder Betreuer alleine handeln darf? Aus dem vorliegenden Betreuerausweis ergibt sich hierzu nichts.
Oder interessiert mich das nicht, dass es zwei Betreuer gibt, jeder kann alleine handeln.