2 Betreuer im Genehmigungsbeschluss, müssen beide handeln?

  • Im Kaufvertrag handelt der Betreuer X für den Eigentümer/Veräußerer. Betreuerausweis liegt vor.

    Im Genehmigungsbeschluss des Betreuungsgerichts taucht jetzt noch ein zweiter Betreuer Y für den Eigentümer/Veräußerer auf!?

    Der Beschluss lautet: Den Betreuern X und Y wird zum Kaufvertrag...….. die Genehmigung erteilt.


    Hätten jetzt beide Betreuer im Kaufvertrag handeln müssen? Oder muss nachgewiesen werden, dass jeder Betreuer alleine handeln darf? Aus dem vorliegenden Betreuerausweis ergibt sich hierzu nichts.

    Oder interessiert mich das nicht, dass es zwei Betreuer gibt, jeder kann alleine handeln.

  • § 1899 Abs 3 BGB: Soweit mehrere Betreuer mit demselben Aufgabenkreis betraut werden, können sie die Angelegenheiten des Betreuten nur gemeinsam besorgen, es sei denn, dass das Gericht etwas anderes bestimmt hat oder mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.

    Das heißt grundsätzlich dürfen sie das nur gemeinsam.

    Waren beide Betreuer bei Abschluss des Kaufvertrages schon Betreuer? Wurde vielleicht die Einzelvertretungsberechtigung im Beschluss aufgenommen, aber nicht im Ausweis?

    Grundsätzlich würde ich es erstmal bemängeln und vielleicht klärt sich das dann ja.

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