Hallo zusammen,
folgendes Problemchen: Der Insolvenzverwalter beantragt einen Vorschuss auf seine Verwaltervergütung. Schuldner wird angehört und erhebt Einwendungen. Ich gestatte antragsgemäß die Entnahme des beantragten Vorschusses, gehe kurz auf die Einwendungen des Schuldners ein und weise diesen dann im gesonderten Anschreiben darauf hin, dass gegen die Vorschussfestsetzung kein Rechtsmittel gegeben ist (so zumindest habe ich die Kommentierung verstanden, Rechtsprechung hab ich nur bei verweigerter Zustimmung zur Entnahme gefunden, dann § 11 RPflG). Jetzt legt der Schuldner aber trotzdem "sofortige Beschwerde" ein, weil er meint, dass meine Entscheidung auf jeden Fall einem Rechtsmittel zugänglich sein müsse. Wie gehe ich jetzt damit um? Ich bleibe dabei, dass es kein Rechtsmittel gibt, aber ich kann sein Schreiben ja nicht einfach ignorieren. Trotzdem Richter vorlegen?