Vertretungsbefugnis Zweckverband

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
    Eingetragen ist eine Dienstbarkeit für einen Zweckverband Wasserversorgung. Nun wird durch den Verbandsvorsitzenden die Löschung bewilligt.

    Der Zweckverband ist nicht siegelführend und nun stelle ich mir die Frage nach dem Nachweis der Vertretungsbefugnis. Aus der Satzung des Verbandes ergibt sich nicht wirklich etwas.
    Welche Unterlagen würdet Ihr zum Nachweis der Vertretungsbefugnis anfordern ?

    Vielen Dank vorab

  • Mein pragmatischer Vorschlag: Ich würde mich bedeckt halten mit konkreten Unterlagen.

    "Die Vertretungsbefugnis des Herrn X ist in gehöriger Form nachzuweisen." Ende.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • ...."Die Vertretungsbefugnis des Herrn X ist in gehöriger Form nachzuweisen." ...

    Dann dürfte die Zwischenverfügung im Rechtsmittelweg mit Sicherheit aufgehoben werden, weil sie nicht aufzeigt, wie das Eintragungshindernis zu beseitigen ist. Das OLG München führt dazu in Rz. 12 des Beschlusses vom v. 10.02.2017, 34 Wx 175/16,
    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Docume…-101726?hl=true
    aus: „In einer Zwischenverfügung nach § 18 Abs. 1 GBO sind das Eintragungshindernis und die Mittel zu dessen Beseitigung anzugeben, und zwar auch dann, wenn der Adressat eine rechtskundige Person ist (Senat vom 23.5.2014, 34 Wx 135/14 = NotBZ 2014, 348; BayObLGZ 1988, 102/104; OLG Hamm NJOZ 2013, 1404 f.; Demharter § 18 Rn. 30 f.; Hügel/Zeiser GBO 3. Aufl. § 18 Rn. 32, 34). Die erforderlichen Maßnahmen müssen unmissverständlich bezeichnet und auf die Behebung des konkret zu benennenden Mangels gerichtet sein.“

    Wenn es sich um einen kommunalen Zweckverband handelt, dann dürfte die Verbandssatzung kommunalaufsichtsrechtlich (Landrat/Regierungspräsidium) genehmigt worden sein. Selbst wenn sich aus ihr die Vertretungsbefugnis des Handelnden nicht konkret ergeben sollte, könnte mithin dessen Vertretungsbefugnis von der Rechtsaufsicht bestätigt werden.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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