Geldfluss nach Aufhebung der Nachlasspflegschaft

  • Es war Nachlasspflegschaft angeordnet. Der Nachlass war zum Teil mittellos. Inzwischen ist die Nachlasspflegschaft bereits aufgehoben.
    Die Vergütung des Nachlasspflegers wurde gegen den Nachlass festgesetzt soweit dieser ausgereicht hat und aus der Staatskasse ausgezahlt, soweit
    der Nachlass dann mittellos war.
    Nun meldet sich ein Insolvenzverwalter. Mein Erblasser war wohl Gläubiger in einem Insolvenzverfahren (was mir bislang nicht bekannt war)
    und würde eine Zuteilung in Höhe von 250,00 € erhalten. Er fragt an, an wen die
    Auszahlung erfolgen soll. Die Nachlasspflegschaft ist ja bereits aufgehoben, es gibt also keinen Ansprechpartner mehr.
    Zuerst habe ich überlegt, ob der Betrag einfach hinterlegt werden kann.
    Dann habe ich aber darüber nachgedacht, dass der Nachlasspfleger eine geringere Auszahlung aus der Staatskasse erhalten hätte, wenn die 250,00 € berücksichtigt worden wären.
    Muss diesbezüglich was veranlasst werden? So eine Art Übergang auf die Staatskasse?

  • Bei der kleinen Summe?

    Hinterlegung und gut.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Und nach Ablauf der Hinterlegungsdauer ist es auch was für die Staatskasse. :cool:

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!