Es war Nachlasspflegschaft angeordnet. Der Nachlass war zum Teil mittellos. Inzwischen ist die Nachlasspflegschaft bereits aufgehoben.
Die Vergütung des Nachlasspflegers wurde gegen den Nachlass festgesetzt soweit dieser ausgereicht hat und aus der Staatskasse ausgezahlt, soweit
der Nachlass dann mittellos war.
Nun meldet sich ein Insolvenzverwalter. Mein Erblasser war wohl Gläubiger in einem Insolvenzverfahren (was mir bislang nicht bekannt war)
und würde eine Zuteilung in Höhe von 250,00 € erhalten. Er fragt an, an wen die
Auszahlung erfolgen soll. Die Nachlasspflegschaft ist ja bereits aufgehoben, es gibt also keinen Ansprechpartner mehr.
Zuerst habe ich überlegt, ob der Betrag einfach hinterlegt werden kann.
Dann habe ich aber darüber nachgedacht, dass der Nachlasspfleger eine geringere Auszahlung aus der Staatskasse erhalten hätte, wenn die 250,00 € berücksichtigt worden wären.
Muss diesbezüglich was veranlasst werden? So eine Art Übergang auf die Staatskasse?
Geldfluss nach Aufhebung der Nachlasspflegschaft
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