Ausfertigung für Käufer beim Grundbuchamt eingereicht

  • Hallo.

    Ich habe einen Antrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung vorliegen. Soweit alles umproblematisch. Der Notar hat eine Ausfertigung des Kaufvertrags eingereicht. Aus dem Ausfertigungsvermerk ergibt sich, dass die Ausfertigung den Käufern erteilt wird. Normalerweise ist in dem Ausfertigungsvermerk immer enthalten "Vorstehende Ausfertigung... wird dem Amtsgericht XY- Grundbuchamt erteilt." Streng genommen hat das Grundbuchamt nun gar keine Ausfertigung, da diese ja den Käufern erteilt wurde. Oder? Kann ich da geflissentlich drüber hinwegsehen?

    ""Beim Duschen ausrutschen und sich am Wasserstrahl festhalten wollen. Soll ich Ihnen noch mehr über mich erzählen?  :eek:

  • Das ist egal - der Käufer könnte ja auch selbst eine (ihm erteilte) Ausfertigung einreichen, und sogar eine beglaubigte Abschrift reicht aus.

    (Nur am Rande: Ein starkes Stück, dass sich Gerichte über "falsche" Ausfertigungsvermerke beschweren. Hier kommen regelmäßig Ausfertigungen gerichtlicher Beschlüsse/Erbscheine/etc mit dem Vermerk "Vorstehende Ausfertiung stimmt mit der Urschrift überein und wird erteilt", oder mit dem Stempel "Vorliegende Ausfertigung beglaubigte Abschrift Kopie stimmt mit der Urschrift Ausfertigung überein und wird erteilt", wo man sich dann selbst aussuchen kann, was man streicht.)

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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