Hallo IhrLieben,
wir haben in einer Nachlasssache eine Erinnerung gegen die Kostenrechnungbekommen. Wir möchten nicht abhelfen.
Ist es korrekt, dass wir dann gem. § 81 GnotKG einen Nichtabhilfevermerk machenund dann unserem Richter zur Entscheidung vorlegen, oder Nichtabhilfebeschlussund Weitergabe an das OLG? Die Kommentierung verwirrt uns und ist nicht ganzklar.
Vielen Dank!