Aufgrund Ersuchen ist u.a. eine Grundschuld mit Brief zu löschen, die außer auf dem Versteigerungsobjekt auch noch auf weiteren Grundstücken im selben Blatt lastet. Es ist demnach eine Mithaftentlassung vorzunehmen.
Der Grundschuldbrief wird vom Versteigerungsgericht nicht vorgelegt. Kann oder muss die Pfandentlassung ohne Vorlage des Briefes vorgenommen werden?