Wählbarkeit in Personalrat an Dauer der Behördenzugehörigkeit gekoppelt?

  • Hallo,
    wir haben eine interessierte Bewerberin für den Personalrat, die vor weniger als sechs Monaten zu uns versetzt worden ist.
    Kann die sich überhaupt aufstellen und wählen lassen oder gilt da eine Zugehörigkeitsgrenze? Ich möchte nicht, dass u.U.
    später die Wahl angefochten werden kann.

  • Wenn ich m ich recht erinnere, dürfte Niedersachsen zutreffen. Also § 12 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes:

    Wählbarkeit
    (1) 1 Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag
    1.
    volljährig sind und
    2.
    seit sechs Monaten der Dienststelle angehören oder seit einem Jahr in öffentlichen Verwaltungen beschäftigt sind.

    Kann sein, kann nicht sein. Mußt Du gucken, was zutrifft.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

    Einmal editiert, zuletzt von FED (13. Februar 2020 um 15:16) aus folgendem Grund: Hervorhebung nachgeholt

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