Zustellungsersuchen Türkei (hier: Belehrung)

  • Mir liegt ein Zustellungsersuchen aus der Türkei vor. Die allgemeinen "wichtigen Hinweise", die türkischen Ersuchen immer beigefügt sind, sind nicht ins Deutsche übersetzt worden (nur englisch, deutsch, sorry,falsch von mir angegeben richtig: französisch, türkisch). Fallen diese auch unter die bei förmlicher Zustellung in deutscher Übersetzung beizufügenden Schriftstücke:gruebel:? Dann könnte ich ja nicht förmlich zustellen. Es ist nur a) angegeben.

    Außerdem ist das "Muster 25" nur in deutscher Sprache beigefügt. Das müsste ja ausreichen?

    (Sorry für die Fragen :oops:, die Sache ist leider auch noch eilig, weil im April Termin vor dem türkischen Gericht ist)


    Edit: Ich habe mich bei den Übersetzungen vertan, beigefügt waren die "wichtigen Hinweise" in türkisch, englisch, französisch

  • Die allgemeinen Hinweise sind ja in diesem einheitlichen Formular auch in Deutschland vorgesehen. Ich denke, dass du nach a) zustellen kannst und falls du Bedenken hast, füge die deutsche Variante mit hinzu.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Die allgemeinen "wichtigen Hinweise", die türkischen Ersuchen immer beigefügt sind, sind nicht ins Deutsche übersetzt worden (nur englisch, deutsch, türkisch).

    :confused: (Hervorhebung durch mich.)

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Die "allgemeinen wichtigen Hinweise" sind Teil des Verzeichnisses der zuzustellenden Schriftstücke (= Anlage zum Zustellungsantrag), die mit den übrigen zuzustellenden Schriftstücken dem Zustellungsempfänger zuzustellen sind.
    Das Fomuar steht u. a. in Türkisch/Englich/Französisich" (3-sprachiges Formular) oder in deutscher Sprache in elektronischer Form auf der Internetseite der Haager Konferenz zur Verfügung:

    https://www.hcch.net/de/publication…id=6560&dtid=65


    Klick auf "Muster für den Antrag und das Zustellungszeugnis":
    https://www.hcch.net/de/instruments…?dtid=65&cid=17

    4 Mal editiert, zuletzt von rolli (14. Februar 2020 um 00:18)

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