Hallihallo,
ich stehe auf dem Schlauch. Vielleicht kann mir jemand runterhelfen.:-)
Es geht um ein Erbscheinsverfahren in dessen Zuge beiden Antragstellerinnen VKH unter Beiordnung des gleichen RA gewährt wurde. Einer ASt. ohne Raten, der anderen mit Ratenzahlung.
Ich bekomme die Akte nun nach Verfahrensabschluss, um den Ratenplan zu erstellen. Der RA at natürlich eine 1,6 Verfahrensgebühr berechnet.
Muss die ASt.mit Raten diese RA Gebühren komplett tragen (nein, oder?) oder nur die Gebühren, die entstanden wären, wenn Sie alleine ASt. gewesen wäre?
Danke und viele Grüße!