Die 85-jährige Betreute lebt seit zwei Jahren im Heim. Sie erhält ergänzende Sozialhilfe.
Ihr steht ein - im Grundbuch eingetragenes - unentgeltliches Wohnungsrecht zur. Strom und Heizkosten trägt der Eigentümer.
Der Jahreswert beträgt 3.200,-- Euro.
Kontoguthaben hat sie in Höhe von ca. 1.200,-- Euro.
Muss ich den Wert des Wohnungsrecht als Vermögen dazurechnen?
Dann würde das Schonvermögen überschritten und der ehrenamtlichen Betreuerin (Tochter)
stünde keine Aufwandsentschädigung aus der Landeskasse zu.
Wohnungsrecht Vermögen?
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Mangels Verwertbarkeit m. E. nein.
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Sehe ich auch so (u. U. besteht sogar schon die Verpflichtung, bei der Löschung mitzuwirken).
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Mangels Verwertbarkeit m. E. nein.
Falls es aber Dritten überlassen werden kann, sieht es m.E. anders aus. Daher Bewilligung einsehen.
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Die Einsicht habe ich bei dem SV vorausgesetzt. Aber Du hast recht, sicher ist man hier nie ohne Einsicht.
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