Wohnungsrecht Vermögen?

  • Die 85-jährige Betreute lebt seit zwei Jahren im Heim. Sie erhält ergänzende Sozialhilfe.
    Ihr steht ein - im Grundbuch eingetragenes - unentgeltliches Wohnungsrecht zur. Strom und Heizkosten trägt der Eigentümer.
    Der Jahreswert beträgt 3.200,-- Euro.
    Kontoguthaben hat sie in Höhe von ca. 1.200,-- Euro.
    Muss ich den Wert des Wohnungsrecht als Vermögen dazurechnen?
    Dann würde das Schonvermögen überschritten und der ehrenamtlichen Betreuerin (Tochter)
    stünde keine Aufwandsentschädigung aus der Landeskasse zu.

  • Mangels Verwertbarkeit m. E. nein.

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

  • Sehe ich auch so (u. U. besteht sogar schon die Verpflichtung, bei der Löschung mitzuwirken).

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Die Einsicht habe ich bei dem SV vorausgesetzt. Aber Du hast recht, sicher ist man hier nie ohne Einsicht.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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