Rechtsnachfolgeklausrel und Dürftigkeitseinrede

  • Guten Morgen zusammen,

    ich hatte einen Antrag auf Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel auf Schuldnerseite vorliegen. Der Schuldner ist verstorben und es wurde die Umschreibung auf die Erben beantragt und den entsprechenden Erbschein vorgelegt. Den Antrag habe ich zur Anhörung an die Erben übersandt.
    Nun meldet sich der RA zweier Erben und macht die Dürftigkeitseinrede geltend.
    Ich würde das Schreiben zunächst an den Gläubiger schicken. Nun aber die Frage, ob eine Dürftigkeitseinrede die Titelumschreibung beeinflusst? War eher der Meinung, dass sich dies nur auf die Vollstreckung bezieht.

    Vielleicht hatte ja jemand schonmal einen ähnlichen Fall.


    Liebe Grüße
    Phantom

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