Kindesmutter beantragt am 10.01.20 eine PfÜb wegen der Differenz, die der Kindesvater mehr hätte zahlen müssen durch den neuen Mindesunterhalt ab 01.01.20. Gleichzeitig soll der laufende Unterhalt gepfändet werden.
Am 16.01.20 wird der PfüB erlassen.
Schuldner legt am 10.02.20 Erinnerung ein, da er am 13.01.20 die Differenz überwiesen hat und somit zum Zeitpunkt des Erlasses es Pfüb kein Rückstand bestand. Kindesmutter will weiterhin den laufenden Unterhalt gepfandet haben.
Wie würdet ihr etscheiden?