freihändiger Verkauf Grundstück in Inso - öffentliche Last

  • Hallo,

    folgendes Problem:

    Inso-Verwalter möchte ein Grundstück aus der Masse freihändig verkaufen. Es sind Grundsteuern als öffentliche Last der Gemeinde offen, die vom Käufer gezahlt werden sollen. Meine Frage:

    Ich sehe hier zwei Möglichkeiten, wie der Kaufpreis zu zahlen ist:

    1. analog § 10 ZVG: die Gemeinde erhält die Hauptforderungen (also Grundsteuern) zzgl. Säumniszuschlägen/Mahngebühren

    oder

    2. analog § 12 Grundsteuergesetz als dingliche Haftung, also nur Hauptforderungen

    Danke für die Tipps im Voraus.

    LG

    Liane

  • Und wenn der Käufer das Grundstück einfach so kauft und später die Ablösung mit der Gemeinde betreibt?

    Dann kommt das böse Erwachen, weil er gar nicht wissen kann, welche öffentlichen Lasten auf dem Grundstück liegen, da gibt's ja noch andere Sachen als die Grundsteuer

    Ansonsten Variante 1, als Gemeinde würde ich grundsätzlich nicht auf entstandene Forderungen verzichten.

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.

  • Die Höhe der auf dem Grundstück lastenden Verbindlichkeiten kennt der Verwalter ja auch nur in der Höhe, die im Verfahren angemeldet worden sind.

    Insoweit wird ein Verwalter sich in Bezug auf die Lastenfreiheit auch nicht weiter aus dem Fenster legen wollen und können.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Unsere Kaufverträge haben Standartklauseln, die eine Haftung des Insolvenzverwalters / Verkäufers für unbekannte Lasten weitestgehend ausschließen. Ich habe aber im Ernstfall auch nichts dagegen und erteile eine entsprechende Vollmacht, wenn sich der Käufer selbst informiert.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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