Hallo,
folgendes Problem:
Inso-Verwalter möchte ein Grundstück aus der Masse freihändig verkaufen. Es sind Grundsteuern als öffentliche Last der Gemeinde offen, die vom Käufer gezahlt werden sollen. Meine Frage:
Ich sehe hier zwei Möglichkeiten, wie der Kaufpreis zu zahlen ist:
1. analog § 10 ZVG: die Gemeinde erhält die Hauptforderungen (also Grundsteuern) zzgl. Säumniszuschlägen/Mahngebühren
oder
2. analog § 12 Grundsteuergesetz als dingliche Haftung, also nur Hauptforderungen
Danke für die Tipps im Voraus.
LG
Liane