Grundschuld geringer als Darlehensforderung

  • Guten Morgen zusammen,

    folgender Fall: Darlehensnehmer hat einen Restkredit über rd. 75 T€. Eingetragene für diesen Kredit haftende Grundschuld: 35 T€. Nun hat der DN das Haus verkauft, Notar fordert Löschungsbewilligung an gegen Mitteilung der Ablösesumme. Kann ich die volle Restschuld gegen Erteilung der Löschungsbewilligung verlangen oder nur die 35 T€ plus Grundschuldzinsen?

    Vielen dank für eure Hilfe!

  • Leider haben wir keine :(
    Es ist doch im Grunde eine Grundsatzfrage, ob ich als Grundschuldgläubiger die gesamte Restschuld verlangen kann oder nur die Grundschuldhöhe.
    Ich gehe davon aus, dass ich als Grundschuldgläubiger die Löschung der Grundschuld davon abhängig machen kann, dass die gesamte Restschuld vorher beglichen wird, bin mir jedoch unsicher, weil ich hier wenig Erfahrung habe.

  • Wenn ihr gar keine Rechtsabteilung habt (:eek: echt? das gibt's noch? nicht mal 'nen Syndikus?), dann würde ich mal einen Anwalt beauftragen, der sich mit so was auskennt.
    Oder die Zweckerklärung lesen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!