Bei uns ist eine "Grundsatzdiskussion" aufgekommen, daher dachte ich, ich frage mal wie das anderswo gehandhabt wird.
Folgender Fall:
Der Betreute hat Vermögen über 5.000 Euro aber unter 25.000,00 Euro. An Gutachter und Verfahrenspfleger sind mehrere hundert Euro geflossen.
1. Frage: Sind diese überhaupt zurück zu fordern, oder sind sie wie Gerichtskosten zu behandeln?
2. Frage: Falls man zu der Überzeugung kommt, dass zurück zu fordern ist, macht man das dann einmal jährlich (auf die Gefahr hin, dass bis dahin der Schonbetrag unterschritten ist) oder immer sofort, wenn etwas ausgezahlt wurde?
Danke für Eure Meinungen