Berichtsprüfung bzgl. Berufsbetreuung

  • Ich bekomme ja nun jedes Jahr nen Bericht vom Berufsbetreuer- zumindest hier in Niedersachsen enthält der Bogen folgende Frage:

    6 d)

    "Berufsbetreuung 0 ist nicht mehr erforderlich, die Betreuung könnte auch ehrenamtlich geführt werden
    0 ist weiterhin erforderlich (siehe besondere Begründung)"

    Hier wird von jedem Berufsbetreuer letzteres angekreuzt, eine besondere Begründung fehlt jedoch bei fast allen Betreuern.

    Wie geht Ihr damit um? Was für eine Begründung würdet Ihr akzeptieren? Wie geht's weiter?

    Gruß

    de Insu

  • Wird hier auch oft so angegeben. Ich lasse das meist so stehen. Klar, theoretisch sollten die Berufsbetreuer die einfachen Fälle an Ehrenamtler abgegeben, aber praktisch benötigen sie diese, da die Vergütungspauschalen nunmal von einer Mischkalkulation ausgehen. Möge sich der Richter bei der Überprüfung/verlängerung darüber Gedanken machen.

  • Es gibt - außerhalb der Familie - kaum noch ehrenamtliche Betreuer, da niemand mehr bereit ist, für 399.--€/Jahr eine Betreuung zu übernehmen. Dieser Betrag sollte mindestens auf 1.000.--€/Jahr erhöht werden.

  • Ich habe dann schon immer explizit nachgefragt ob, das als Antrag auf Abgabe der Betreuung zu werten ist.

    Und ich frage dann, nimmt Herr / Frau Betreuungsrechtspfleger seine Aufgaben wahr und besucht alle seine Betreuten im Wege seiner Aufsichtspflicht zur jährlichen Prüfung? Denn nichts ist wahrhafter als die persönliche Inaugenscheinnahme. ;)

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  • Ich habe dann schon immer explizit nachgefragt ob, das als Antrag auf Abgabe der Betreuung zu werten ist.

    Und ich frage dann, nimmt Herr / Frau Betreuungsrechtspfleger seine Aufgaben wahr und besucht alle seine Betreuten im Wege seiner Aufsichtspflicht zur jährlichen Prüfung? Denn nichts ist wahrhafter als die persönliche Inaugenscheinnahme. ;)

    Sorry aber das klingt, als müssten wir einmal im Jahr bei allen Betreuten eine Inspektion machen. Einmal zum gerichtlichen TÜV antreten! :teufel:

  • Ich habe dann schon immer explizit nachgefragt ob, das als Antrag auf Abgabe der Betreuung zu werten ist.

    Und ich frage dann, nimmt Herr / Frau Betreuungsrechtspfleger seine Aufgaben wahr und besucht alle seine Betreuten im Wege seiner Aufsichtspflicht zur jährlichen Prüfung? Denn nichts ist wahrhafter als die persönliche Inaugenscheinnahme. ;)

    Sorry aber das klingt, als müssten wir einmal im Jahr bei allen Betreuten eine Inspektion machen. Einmal zum gerichtlichen TÜV antreten! :teufel:

    Bei über 1000 Verfahren und 220 Arbeitstagen, wären das fast 5 Betreute pro Tag:D

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