Herausgabe eines vom deutschen Nachlassgericht eröffneten Testaments

  • Die in einemgemeinschaftlichen privatschriftlichen Ehegattentestament als Alleinerbin eingesetzte Ehefrau hatdas Original-Testament an das ihrer Meinung nach zuständige deutscheNachlassgericht abgeliefert. Als letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte dieEhefrau einen Ort im Bezirk des Nachlassgerichts angegeben.
    Der Erblasser verstarb im April 2017. Das gemeinschaftliche Testament wurdedurch das angegangene deutsche Nachlassgericht eröffnet, allen Beteiligtenübersandt und befindet sich noch immer in der hiesigen Nachlassakte.

    Die als Alleinerbin eingesetzte Ehefrau hatte bei dem angegangenendeutschen Nachlassgericht sodann die Erteilung eines europäischenNachlasszeugnisses beantragt. Diesen Antrag hat die zuständigeNachlassrichterin zurückgewiesen, da sich der letzte gewöhnliche Aufenthalt desErblassers in Spanien befunden habe.
    Die dagegen eingelegte Beschwerde der Antragstellerin hatdas zuständige Oberlandesgericht nunmehr “mit der klarstellenden Maßgabe zurückgewiesen, dass ohne Entscheidungüber den Antrag das Amtsgericht XY (Anm: das deutsche Nachlassgericht) fürunzuständig erklärt wird“. Auch das OLG hat den Sachverhalt dahin gewürdigt,dass der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hatte.
    Nunmehr stellt einer der gesetzlichen Erben (Sohn – nicht testamentarischeingesetzt!) ohne weitere Erklärung den Antrag, ihm zur Beantragung einesEuropäischen Nachlasszeugnisses in Spanien das Original-Testament zuübersenden.


    • Kann die Urschrift des gemeinschaftlichenprivatschriftlichen Testaments überhaupt vom Nachlassgericht herausgegeben werden?


    • Wenn ja, an wen?
      An die Ehefrau, die die Verfügung von Todes wegen abgeliefert hat oder an jedenbeliebigen gesetzlichen Erben?
    • Müssen alle Beteiligten (gewillkürte Alleinerbinund gesetzliche Erben) der Herausgabe des Original-Testaments an einen ausihrer Mitte zustimmen?


    Vielen Dank für EureStellungnahmen.

    • Kann die Urschrift des gemeinschaftlichenprivatschriftlichen Testaments überhaupt vom Nachlassgericht herausgegeben werden?
    • Wenn ja, an wen?
      An die Ehefrau, die die Verfügung von Todes wegen abgeliefert hat oder an jedenbeliebigen gesetzlichen Erben?
    • Müssen alle Beteiligten (gewillkürte Alleinerbinund gesetzliche Erben) der Herausgabe des Original-Testaments an einen ausihrer Mitte zustimmen?

    Das richtet sich nach den einschlägigen EuGH-Entscheidungen (und nachdem der gewöhnliche Aufenthalt in Spanien war) alles nach spanischem Recht. Da müßte dann auch noch festgestellt werden, welches der Partikularrechte hier einschlägig ist.

    Ausländisches Recht -> Richtervorlage :teufel:

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Richter/innenvorbehalt aufgrund ausländischen Rechts hatte ich gar nicht auf dem Schirm. Akte erst mal weg, Danke dafür! D. Richter/in wird aber bald mit der Akte bei mir aufkreuzen, um die Rechtslage zu besprechen. Aber in eigener Zuständigkeit und man hilft ja gerne!

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