Liebes Forum,
ich habe folgnden Sachverhalt:
Die Erblasserin hat ein Testament, in dem sie Sohn A einsetzt und im Falle seines Wegfalls dessen Abkömmlinge.
Sohn A schlägt die Erbschaft für sich und zusammen mit der Kindesmutter für seine minderjährige Tochter aus . Als Grund wird Überschuldung angegeben.
Ich habe nun einen Erbscheinsantrag vorliegen, in dem ein Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge für Sohn B und C, die erst nach Errichtung des Testaments geboren wurden, beantragt wird.
Als Nachlasswert wird 30.000 Euro angegeben.
Ich frage mich nun, was ich als Nachlassgericht veranlassen kann oder muss.
Aufgrund der Konstellation, habe ich den Sohn A zum Erbscheinsantrag angehört. Eine Stellungnahme oder Anfechtungserklärung ging nicht ein.
Müsste ich auch noch die Kindesmutter anhören?
Müsste ich das Familiengericht einschalten?