Nießbrauch für minderjährige Kinder - Genehmigung? Ergänzungspfleger?

  • Die Großeltern sind Eigentümer eines Mehrfamilienwohnhauses mit insgesamt 6 vermieteten Wohnungen. An diesem Mehrfamilienwohnhaus wollen sie -ohne Änderung der Eigentumsverhältnisse- ihren 4 Enkelkindern einen Nettonießbrauch zu je 1/6 auf die Dauer von 7 Jahren ab Beurkundung einräumen.

    1. ist das Rechtsgeschäft lediglich rechtlich vorteilhaft, weil alle Lasten beim Eigentümer bleiben? ich sehe hier Bedenken wegen der Verpflichtung aus den Mietverträgen, Regressansprüche der Mieter (die über den Reinertrag gehen könnten), Rückzahlungsverpflichtung der Provision usw. und allgemein bei Neuabschlüssen von Mietverträgen;

    2. können die Enkelkinder (alle zwischen 7 und 15 Jahren alt) die Urkunde selbst unterschreiben, oder

    3. müssen die Eltern für ihre Kinder handeln oder

    4. muss ein Ergänzungspfleger für die Kinder handeln,

    5. bedarf der Vertrag der familiengerichtlichen Genehmigung?

    6. Ist ein Quotennießbrauch zu 4/6 für die Enkelkinder als Gesamtberechtigte oder ein Quotennießbrauch zu je 1/4 zu bestellen?

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