Pfändung Miterbenanteil Löschung

  • Guten Morgen,

    in Abt. II ist eingetragen, dass ein Miterbenanteil gepfändet wurde. Die Person für die gepfändet wurde, ist nunmehr verstorben und der Pfändungsvermerk in Abt. II soll gelöscht werden.
    Die Löschung wird vom Erben der Verstorbenen bewilligt. Erbnachweis liegt vor.


    Ist das Recht aus der Pfändung eines Mitebenanteils vererblich-reicht es demnach aus, wenn der Erbe bewilligt?


    So vom Rechtsgefühl würde ich sagen, dass es so ausreicht, in den Kommentaren wird diese Problematik nicht thematisiert.

    Vielen Dank.

  • Ist das Recht aus der Pfändung eines Mitebenanteils vererblich-reicht es demnach aus, wenn der Erbe bewilligt?

    Ja natürlich. Warum sollte es nicht vererblich sein?

    Und wenn es nicht vererblich wäre könnte man ja trotzdem löschen, weil es dann ja durch den Tod des Berechtigten erlöschen müsste.

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