Guten Morgen,
in Abt. II ist eingetragen, dass ein Miterbenanteil gepfändet wurde. Die Person für die gepfändet wurde, ist nunmehr verstorben und der Pfändungsvermerk in Abt. II soll gelöscht werden.
Die Löschung wird vom Erben der Verstorbenen bewilligt. Erbnachweis liegt vor.
Ist das Recht aus der Pfändung eines Mitebenanteils vererblich-reicht es demnach aus, wenn der Erbe bewilligt?
So vom Rechtsgefühl würde ich sagen, dass es so ausreicht, in den Kommentaren wird diese Problematik nicht thematisiert.
Vielen Dank.