Guten Morgen,
ich habe mal wieder ein Problem bei der Umschreibung bzw. Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung einer notariellen Urkunde.
Der Gläubiger beantragt die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung, da die erste verloren gegangen sei. Er reicht eine Kopie der Urkunde und Kopien der bisher erfolgten Umschreibungen ein, die von verschiedenen Notaren gemacht wurden, ein. Problem für mich: Die Original-Urkunde ist absolut jungfräulich, will heißen, da ist keinerlei Umschreibung vermerkt (und das sind offenbar schon einige gewesen). Was nun? Ich bin der Meinung, der aktuelle Gläubiger muss mir noch einmal sämtliche Nachweise formgerecht vorlegen. Der Gläubiger hält die Kopien für ausreichend, da er damit die Umschreibungen ja quasi belegen kann. Wie würdet ihr das sehen?
Ich hab leider öfter die Fälle, in denen von den Notaren die Umschreibungen nicht bei der Original-Urkunde vermerkt werden.