Schuldner (S) sieht sich Insolvenzforderungen des Landes Schleswig-Holstein aus Einkommensteuer in Höhe von 30.000,- € ausgesetzt. Er ist aber schon lange nach NRW gezogen und hat nun dort einen Erstattungsanspruch aus Einkommensteuer gg. das Land NRW von knapp 4.000,- € (stammt auch aus der Zeit vor Verfahrenseröffnung).
Frage:
Können die Forderungen des Landes S-H und der Erstattungsanspruch des Landes S-H aufgerechnet werden? Zunächst würde ich das ja verneinen, da es sich um verschiedene Gläubiger handelt. Aber gibt es vielleicht in den Tiefen des Steuerrechts irgendeinen Trick, der das doch ermöglicht?