Hallo,
wir haben folgendes Problem: Die Ausschlagungserklärung der alleinsorgeberechtigten Mutter für ihre 3 Kinder (1 Kind unter 14 Jahre, 2 Kinder über 14 Jahre) wurde genehmigt. Leider erfolgte die Bekanntgabe nicht wie nach §§ 164, 60 FamFG vorgeschrieben an die über 14 Jahre alten Kinder.
Die Rechtskraft wurde dennoch bescheinigt. Die Kindesmutter hat die Genehmigung allerdings versehentlich nicht rechtzeitig beim Nachlassgericht eingereicht.
Ist die Rechtskraft trotzdem eingetreten? Oder ist lediglich eine Teilrechtskraft bzgl. des unter 14 Jahre alten Kindes eingetreten? Oder ist gar keine Rechtskraft eingetreten?
Kann/Muss die Bekanntgabe nachgeholt werden und kann dann eine mit neuem Rechtskraftdatum versehene Beschlussausfertigung an die Mutter versandt werden?
Vielen lieben Dank für eure Antworten!