Rechtskraft des Genehmigungsbeschlusses trotz fehlender Bekanntmachung eingetreten?

  • Hallo,

    wir haben folgendes Problem: Die Ausschlagungserklärung der alleinsorgeberechtigten Mutter für ihre 3 Kinder (1 Kind unter 14 Jahre, 2 Kinder über 14 Jahre) wurde genehmigt. Leider erfolgte die Bekanntgabe nicht wie nach §§ 164, 60 FamFG vorgeschrieben an die über 14 Jahre alten Kinder.

    Die Rechtskraft wurde dennoch bescheinigt. Die Kindesmutter hat die Genehmigung allerdings versehentlich nicht rechtzeitig beim Nachlassgericht eingereicht.
    Ist die Rechtskraft trotzdem eingetreten? Oder ist lediglich eine Teilrechtskraft bzgl. des unter 14 Jahre alten Kindes eingetreten? Oder ist gar keine Rechtskraft eingetreten?
    Kann/Muss die Bekanntgabe nachgeholt werden und kann dann eine mit neuem Rechtskraftdatum versehene Beschlussausfertigung an die Mutter versandt werden?

    Vielen lieben Dank für eure Antworten!

  • Die "Auffangfrist" aus § 63 Abs. 3 Satz 2 FamFG kommt nach dessen Wortlaut nur dann zum Tragen, wenn die Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden kann. In Deinem Fall hätte sie erfolgen können, ist jedoch vergessen worden. Mit für mich überzeugender Begründung vertritt Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl., § 63 Rn. 45e die Auffassung, dass die Vorschrift auf diesen Fall analog anzuwenden ist. Keidel/Sternal, a.a.O., Rn. 45d verstehe ich so, dass es keine Teilrechtskraft gibt.

    Vor diesem Hintergrund dürfte es - vorausgesetzt, die Fünfmonatsfrist ist noch nicht verstrichen - der richtige Weg sein, die vergessenen Zustellungen nachzuholen und anschließend, falls der Beschluss nicht fristgerecht angefochten wird, eine zutreffende Rechtskraftbescheinigung zu erteilen.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Vielen Dank, das hat mir sehr weitergeholfen. Die Zustellungen wurden bereits veranlasst und die 5-Monatsfrist ist noch nicht verstrichen. Dann hätte die Mutter Glück und könnte das Gebrauchmachen von der Genehmigung diesmal hoffentlich fristgerecht nachholen.

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