Zuständigkeit in Ba-Wü

  • Leider werden immer noch Ausschlagungen, Erbscheinsanträge, Rechtshilfeersuchen usw.an Nachlassgerichte in Baden-Württemberg übersandt, die es infolge der Notariatsreform seit 01.01.2018 gar nicht mehr gibt. Wenn Unterlagen an ein baden-württembergisches Nachlassgericht übersandt werden, dann sollte vorher im Orts- und Gerichtsverzeichnis geprüft werden, ob nicht ein anderes - zentrales- Nachlassgericht zuständig ist.
    Nicht jedes Amtsgericht in Baden-Württemberg hat seit 01.01.2018 ein Nachlassgericht (oder einGrundbuchamt).

  • Ich bin mir nicht sicher, wie zielführend die Info hier aufgehoben ist.
    Wieso wird das nicht bspw. auf Arbeitsebene der Justizministerien kundgetan respektive angeregt? Ich schreib ja auch nicht ins Forum der C****bank, dass es die Dresdner Bank außerhalb von Dresden nicht mehr gibt.
    :gruebel:

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  • Leider werden immer noch Ausschlagungen, Erbscheinsanträge, Rechtshilfeersuchen usw.an Nachlassgerichte in Baden-Württemberg übersandt, die es infolge der Notariatsreform seit 01.01.2018 gar nicht mehr gibt. Wenn Unterlagen an ein baden-württembergisches Nachlassgericht übersandt werden, dann sollte vorher im Orts- und Gerichtsverzeichnis geprüft werden, ob nicht ein anderes - zentrales- Nachlassgericht zuständig ist.
    Nicht jedes Amtsgericht in Baden-Württemberg hat seit 01.01.2018 ein Nachlassgericht (oder einGrundbuchamt).

    Kein Problem bei gerichtlich protokollierten Ausschlagungen i.S. Von § 344 VII FamFG.

    Ein Riesenproblem bei allen anderen gerichtlich protokollierten Ausschlagungen und bei allen Ausschlagungen, bei denen Notare mitwirken.

    Wenn die „vermeintlichen“ zuständigen Gerichte nicht auf Zack sind, sind die Fristen rum. Mangels Willenserklärung auch keine Anfechtung. Blöd für den Erben, das protokollierende Gericht und vor allem auch für den Notar.

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