Moin
etwas kurios
RA klagt eigene Kosten ein. Es ergeht Vollstreckungsbescheid in diesen sind die RVG Kosten des Mahnverfahrens nicht tituliert und laut Aktenausdruck auch nicht beantragt. Einspruch gegen VB. Endurteil VB bleib auf recht erhalten Bekl. trägt die weiteren Kosten.
RA beantragt nunmehr die Kost des MV ( 3305; 3308 RVG) im Verfahren nach § 104 ZPO festzusetzen. Ich bin der Meinung, dass ich die Kosten des MV nicht berücksichtigen kann,da ich nur eine KGE für die Kosten nach Erlass des VB habe oder bin ich jetzt auf dem Holzweg. Der VB müsste insoweit ergänzt werden, dann aber wenn überhaupt durch das Mahngericht oder
M f G
wulfgerd